Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen* Eine weitere lästige Pflicht oder eine Chance? *Seit 2013 gesetzliche Pflicht (§§ 5 und 6 ArbSchG) alle Unternehmen Das Ziel – Die Chancen Das Ziel der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung besteht darin: Einflussfaktoren, die zu negativen Folgen für die Gesundheit führen können, frühzeitig zu identifizieren. Auch die Einflussfaktoren, die zu einer Stärkung der Gesund führen, werden erhoben. Dafür werden die Aufgaben, die betriebliche Organisation mit ihren Abläufen und die Rahmenbedingungenmit Beteiligung der Mitarbeiter betrachtet. Mögliche Maßnahmen sind zu entwickeln, die gesundheitsbeeinträchtigen Risiken zu minimieren und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhöhen und stabilisieren. Selbstverständlich unter Beteiligung von Mitarbeitern und der Berücksichtigung der unternehmerischen Ziele. |
Die Lösung
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